Einige Anmerkungen zu Bauwerksabdichtungen gegen "aufstauendes Sickerwasser"

Besondere Anforderungen sind an Bauwerksabdichtungen zu stellen, wenn der Baugrund aus z.B. bindigen (schlecht versickerungsfähig) Böden besteht oder das Bauwerk in Hanglage errichtet werden soll.

Abdichtung nach DIN 18195-T6

Hier ist i.d.R. eine Abdichtung gegen "aufstauendes Sickerwasser" nach DIN 18195-6 erforderlich! So bestimmt die DIN u.a., dass die Abdichtung auf der dem Wasser zugekehrten Bauwerksseite anzuordnen ist und eine geschlossene Wanne bilden soll. Die nachstehende Abbildung zeigt Ausführungsvariante.

In der Praxis werden Bauherren von Baufirmen häufig von dieser DIN-Norm abweichende Abdichtungen angeboten und auch ausgeführt. Dabei werden die Abdichtungen nicht wannenförmig vorgenommen!

Abdichtung ausserhalb der DIN 18195-T6

Abdichtung außerhalb der DIN 18195-T6: Die Abdichtung bildet keine geschlossene Wanne!
Dem Bauherren wird dies jedoch als übliche Bauweise dargestellt, welche zudem vermeintliche Kostenvorteile sichert.

Jedem Bauherren ist jedoch zu raten, nicht von den bewährten Regelungen der DIN 18195-T6 abzuweichen. Mögliche später auftretende Abdichtungsmängel wiegen ungleich schwerer als ein kurzfristiger, kleiner Kostenvorteil. Vereinbaren Sie deshalb das die DIN-Normen Bestandteil Ihres Bauvertrages werden!

Mängel bei der Planung und Ausführungs von Abdichtungen ziehen i.d.R. schwerwiegende Bauschäden nach sich. Eine Sanierung dieser Mägel gestaltet sich schwierig und kostenaufwändig.


durchfeuchtetes Mauerwerk infolge mangelhafter Abdichtung

Bauschaden: Wasser dringt im Übergangsbereich Bodenplatte/ Wand in Keller ein.