Rollladenkasten und Wärmeschutz

Rollladenkästen und deren nicht fachgerechter Einbau können in vielen Fällen eine konstruktiv bedingte Wärmebrücke darstellen.

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Bauherren sollten auf Nummer sicher gehen und nur Rolladenkästen verwenden die dem Beiblatt 2 derDIN 4108 entsprechen. Fordern Sie von Ihrem Bauvertragspartner ein entsprechendes Prüfzertifikat, aus dem die sogenannte Beiblattkonformität hervorgeht.

Gütesiegel Rollladenkasten

Als anerkanntes Prüfsiegel gilt in Fachkreisen das der "Fachgruppe Rollladenkasten e.V.".

Jedem Bauherren ist jedoch zu empfehlen, Rollädenkästen zu verwenden, die den gesetzlichen Bestimmungen der gültigen Engergie-Einsparverordnung (EnEV)entsprechen.

Bei der Verwendung von Rollädenkästen die der EnEV nicht entsprechen, können erhöhter Energieverbrauch und Schimmelbildung die Folge sein. Unter Umständen kann auch der rechnerische EnEv-Nachweis unrichtig werden.

Rollladenkästen sind i.d.R. "nichttragend", d.h. Rollladenkästen sind anfällig für Beschädigungen oder Verformungen. Diese Beeinträchtigungen entstehen meist durch unsachgemäße Lagerung bzw. Einbau.

deformierter Rollladenkasten

In der Praxis werden oft notwendige Abstüzungen zur Stabilisierung aus Zeit- und Kostengründen oder mangelndem Problembewußtsein nicht ausgeführt.
So sind deformierter Rollladenkästen infolge fehlender Abstützungen auf Baustellen oft anzutreffen.

Die vom Hersteller der Rollladenkästen zugesicherten Eigenschaften hängen jedoch von einer einwandfreien Montage ab. Sind Rolllädenkästen jedoch verformt oder beschädigt, dann sind auch alle technischen Nachweise Makulatur.
Achten Sie deshalb auf eine einwandfreie Montage!